- Erstellung von Schall- und Wärmeschutznachweisen
Im Rahmen eines Bauantrags sind je nach Nutzung und Größe eines Projekts verschiedene Nachweise über Einhaltung des Schallschutzes und des Wärmeschutzes bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese müssen von einem staatlich Anerkannten Sachverständigen aufgestellt werden.
Wärmeschutz
Sowohl für Neubauten als auch für Maßnahmen im Bestand gelten bauordnungsrechtliche Anforderungen an den Wärmeschutz.
Die Reglementierungen bzgl. Wärmeschutz legt die EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) fest, Basis für die Berechnungen stellen die DIN 4108 und DIN EN 18599 dar.
Im einzelnen sind Nachweise und Berechnungen zur Gebäudehülle (Dämmung der Außenbauteile, Wärmebrücken, Lüftungswärmeverluste) und zur Anlagentechnik Heizung / Warmwasser / Lüftung (Primärenergiebedarf, Wärmebedarf, Anlagenaufwandszahl) zu erstellen.
Schallschutz
Mit wachsendem Lebensstandard und stetig steigendem Anspruch an den Wohnkomfort rückt auch die Problematik der Lärmbelästigung und des notwendigen Schallschutzes stärker ins Interresse der Menschen.
Der in der DIN 4109 festgeschriebene und bauordnungsrechtlich geforderte Mindestschallschutz ist daher nicht mehr der zu erfüllende Standard. Höhere und zeitgemäßere Anforderungen regelt die VDI-Richtlinie 4100.
Ziel ist die Gewährleistung des ausreichenden / geforderten Luft- und Trittschallschutzes der Bauteile.
Über den Schallschutz zwischen verschiedenen Wohn-, Aufenthalts- oder Arbeitsbereichen hinaus sind hinsichtlich des Außenlärms die konstruktive Ausbildung von Dächern, Fassaden und Fenstern, die Gestaltung der Außenanlagen (Wälle, Zäune, Schutzabstände), Baukörperorientierung und Grundrissgestaltung maßgebend.