• Erstellung von Schall- und Wärmeschutznachweisen

Schallschutz
Mit wachsendem Lebensstandard und stetig steigendem Anspruch an den Wohnkomfort rückt auch die Problematik der Lärmbelästigung und des notwendigen Schallschutzes stärker ins Interresse der Menschen.
Der in der DIN 4109 festgeschriebene und bauordnungsrechtlich geforderte Mindestschallschutz ist daher nicht mehr der zu erfüllende Standard. Höhere und zeitgemäßere Anforderungen regelt die VDI-Richtlinie 4100.
Ziel ist die Gewährleistung des ausreichenden / geforderten Luft- und Trittschallschutzes der Bauteile.
Über den Schallschutz zwischen verschiedenen Wohn-, Aufenthalts- oder Arbeitsbereichen hinaus sind hinsichtlich des Außenlärms die konstruktive Ausbildung von Dächern, Fassaden und Fenstern, die Gestaltung der Außenanlagen (Wälle, Zäune, Schutzabstände), Baukörperorientierung und Grundrissgestaltung maßgebend.