• Energieberatung und Ausstellung von Energieausweisen

Energieausweis
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und ordnet dieses in einer Farbskala energetisch ein. Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist ein Energieausweis auszustellen, zudem bei Verkauf und Neu-/Vermietung. Je nach Alter und Größe des Objekts wird er auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlich gemessenen Verbrauchs erstellt. Grundlage hierzu stellt die EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) dar, eine Novellierung und Verschärfung der Anforderungen ist für die neue EnEV 2013 in Planung.