• Bauvoranfrage und baurechtliche Beratung

In Deutschland benötigt man für ein bauliches Tätigwerden, in vielen Fällen eine Baugenehmigung. Die Vorschriften, die zu einer solchen Genehmigung führen, sind der jeweiligen Landesbauordnung zu entnehmen. Diese regelt nicht nur die Baugenehmigungen, sondern umfasst viele Vorschriften, die die Nutzung der bebaubaren Flächen festlegen.

In vielen Fällen sind bauliche Tätigkeiten allerdings gar nicht zulässig, oder nur mit großen Auflagen gestattet. In dieser frühen Planungsphase ist das Büro Löhr für den Bauherrn tätig. Im ständigen Kontakt mit allen planungsrelevanten Behörden wie Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Feuerwehr, Umweltamt, Denkmalschutz, Untere Landschaftsbehörde etc. werden die Bauherrenwünsche mit den Baubestimmungen abgeglichen und in Zusammenarbeit mit den Behörden zu einer genehmigungsfähigen Planung weiter entwickelt.